Zulässige Ausgaben ohne Bauchschmerzen
Studiengebühren, verpflichtende Gebühren, Bücher, Rechner, teils Unterkunft und Verpflegung sind häufig qualifiziert. Für bestimmte Programme, Lehrstellen oder K‑12‑Kosten gelten Sonderregeln. Auch Rückzahlung begrenzter Studienkredite kann möglich sein. Wer vor jeder Auszahlung Zweck, Zeitpunkt und Rechnungsdetails prüft, schützt den Steuervorteil und schläft ruhiger.